Vorstandspflichten

Pflichten der Mitglieder

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Pflichten der Mitglieder

  • Teilnahme an den Jahresmeisterschaften.
  • Jedes Mitglied ist Vorstand der BGA und hat jederzeit ein Tee mit sich zu führen. Wer ohne Tee angetroffen wird, muss Euro 2,- in die BGA Kassa zahlen.

Sonderregeln der BGA

  • Sonderspiel Penalty Card: Das Prinzip dieses Spieles ist es, dass einerseits bestimmte Ereignisse bestraft/motiviert werden, anderseits soll es aber auch Spaß machen und einem gemeinsamen guten Zweck dienen.
  • “Last In”: Damit es nach der Runde auch noch etwas zum Trinken gibt, wird in jedem Flight am 18. Loch Last In gespielt. Der Verlierer übernimmt die Kosten für einen “After Round Drink”.

 


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